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Erteilung Vorabzustimmung

Wie geht es nach der Erteilung der Vorabzustimmung zum Visum weiter?

Die Ausländerbehörde speichert die Vorabzustimmung im Ausländerzentralregister. Damit erhält die zuständige Auslandsvertretung automatisch eine Information. Zudem übermittelt die Ausländerbehörden eine Ausfertigung der Vorabzustimmung zum Visum an den Arbeitgeber. Damit ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der Ausländerbehörde abgeschlossen.

Der Arbeitgeber sollte die Vorabzustimmung bzw. eine Kopie oder einen Scan dieser an die Fachkraft im Ausland weiterzuleiten. Damit kann die Fachkraft aber noch nicht nach Deutschland einreisen. Sie muss auf Basis der Vorabzustimmung innerhalb der Gültigkeitsdauer der Vorabzustimmung bei der deutschen Auslandsvertretung einen Termin zur Visumsbeantragung vereinbaren. Die Vorabzustimmung wird ab Ausstellung drei Monate gültig sein.

Die Fachkraft erhält einen beschleunigten Termin innerhalb von drei Wochen zur Beantragung des Visums von der deutschen Auslandsvertretung. Der Visumantrag wird innerhalb von drei Wochen bearbeitet, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Über die Erteilung des Visums entscheidet abschließend die zuständige Auslandsvertretung. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren wird ein Visum mit dem Hinweis auf § 81a AufenthG und einer 12-monatigen Gültigkeitsdauer ausgestellt.

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