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Ablauf des beschleunigten Verfahrens

Wie läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren ab?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Ausländerbehörde.

Der Arbeitgeber handelt dabei in Vollmacht der Fachkraft, die er beschäftigen oder ausbilden möchte.

Vor Einleitung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens wird mit dem Arbeitgeber in einem Vorab-Check geklärt, ob die Zugangsvoraussetzungen für ein beschleunigten Fachkräfteverfahren vorliegen. Der Arbeitgeber sollte sich vorher bei den Beratungsstellen des IQ Netzwerk Sachsen über die Verfahren, insbesondere zur Berufsanerkennung informieren und beraten lassen.

Die Ausländerbehörde:

  • leitet die notwendigen Verfahren bzw. holt die erforderlichen Zustimmungen ein (z. B. Berufsanerkennung bei ausländischen Berufsabschluss, Beantragung einer Berufsausübungserlaubnis, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit)
  • informiert den Arbeitgeber über das Verfahren und die Entscheidungen der beteiligten Stellen.
  • prüft die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen und erteilt eine Vorabzustimmung zum Visum. Sie speichert die Vorabzustimmung im Ausländerzentralregister und die zuständige Auslandsvertretung wird wiederrum über das Register automatisch informiert. Der Arbeitgeber erhält von der Ausländerbehörde eine Ausfertigung der Vorabzustimmung und leitet eine Kopie oder einen Scan dieser an die Fachkraft im Ausland weiter.

Die Fachkraft kann mit Erteilung der Vorabzustimmung und Speicherung im Ausländerzentralregister einen beschleunigten Termin zur Beantragung des Visums erhalten und sollte dabei die Vorabzustimmung bzw. die Kopie oder den Scan dieser bei der Auslandsvertretung vorlegen.

Nach Ausstellung des Visums kann die Fachkraft nach Deutschland einreisen.

Ergänzend erläutern die Schrittfolgen für Arbeitsgebende des IQ Netzwerk die Verfahrensabläufe »Schritt für Schritt«. Damit können Sie als Arbeitgeber die einzelnen Verfahrensschritte ganz einfach für sich im Blick behalten.

Weitere Informationen

Die Ausländerbehörde oder die Beratungsstellen des IQ Netzwerk Sachsen führen den Vorab-Check mit Ihnen als Arbeitgeber durch. Damit können Sie einfach feststellen, ob die Voraussetzungen für das gebührenpflichtige beschleunigte Fachkräfteverfahren gegeben sind.

Vereinfachte Übersicht zum Ablauf des beschleunigten Fachkräfteverfahrens.

Die Übersicht zum vereinfachten Ablauf zum beschleunigten Fachkräfteverfahren haben wir für Sie zum Download bereitgestellt.

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